Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines
Die nachfolgende AGB gilt für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an den Fotografen.
Bei der kommerziellen Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Kosten für die Auftragszeit sind nach Auftragsausführung zu zahlen.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Schäden an Eigentum des Fotografen durch den Auftraggeber oder durch Dritte, ist der Verursacher in vollem Umfang haftbar zu machen.
Die Zusendung und Rücksendung von USB-Stick, DVD, Bildern, Fotobüchern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Storniert der Auftraggeber den gebuchten Auftrag aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar von 50% zu.
Kosten für Zusatzbestellungen werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen. Sollte der Fotograf am Auftragstag durch höhere Gewalt oder durch dritte verhindert sein, wird sofern möglich, ein anderer Termin mit dem Kunden vereinbart. Kann kein Termin vereinbart werden, wird sofern möglich, ein Ersatz Fotograf für dieselben Konditionen am Auftragstag bestellt. Wird für den Auftragstag kein Ersatz Termin oder kein Ersatz Fotograf gefunden, wird dem Kunden die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Eine Berechtigung auf Schadensersatz durch den Kunden ist ausgeschlossen.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung, Veröffentlichung
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Veröffentlichung der Lichtbilder zu Werbezwecken und Darstellung des Portfolios des Fotografen in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram und auf der Internetseite des Fotografen einverstanden.
VIII. Nutzung und Verbreitung
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets, auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
IX. Lieferzeiten und Reklamationen
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahme Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc.,
begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Abgabe Zeit der Lichtbilder beträgt bis zu 4 Wochen und erfolgt über eine Online Galerie, die dem Kunden vollen Zugriff gewährt um dort die vorhandenen Bilder zu Downloaden. Diese Online Galerie steht dem Kunden für 365 Tage zur Verfügung.
Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

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